- Suppenfleisch: Man rechne bei einer großen Gesellschaft zu einer kräftigen Bouillon oder Suppe auf jede Person 1/2 Pfund Ochsen- oder Rindfleisch, bei einer kleineren 3/4 Pfund; Kalbfleisch a´ Person 1/4 Pfund mehr
- Huhn: Ein gutes Huhn zur Suppe reicht hin für 4 – 5 Personen
- Fisch: Wenn die Gesellschaft größtenteils aus Herren und das Essen aus einem Hauptgericht Fisch und Kartoffeln besteht, so kann man von Hecht, Karpfen, Forellen, Barsch, Schleien, Schellfisch, Butt, Kabeljau für jede Person 3/4 Pfund rechnen, von frischem Lachs würde 1/2 Pfund hinreichend sein. Bei einer Reihenfolge von Gerichten kann die Hälfte genommen werden.
– Von geräuchertem Lachs als Beilage zu Spargel, jungen Erbsen, Mesembrianthemum cristallinum, Blumenkohl, 6 Loth
– Stockfisch als Hauptgericht im trocknen Zustande gerechnet reicht à Person 4-5 Loth hin - Gemüse
– Spargel rechne man für jede Person 3/4 Pfund
– Vorgerichtete Schneid oder Vietsbohnen, Erbsen, junge Wurzeln, Möhren als Hauptgericht für den täglichen Tisch, nehme man für jede Person einen gestrichenen Suppenteller voll,
– Wirsing für 2 Personen 1 Kopf von gewöhnlicher Größe. Hiernach lässt sich leicht die Portion für eine Gesellschaft bestimmen. - Reis mit Milch, dicklich gekocht als Hauptgericht für den täglichen Tisch à Person 6 Loth
- Beilagen Wenn zu einer Herren und Damengesellschaft von 12 Personen bei einer Reihenfolge von Schüsseln 4 Beilagen zu zweierlei Gemüse genommen werden z B Midder und gebratener Aal oder geräucherter Lachs zu jungen Erbsen, Saucissen und Escalopps zu Blumenkohl, so würden 4 vollkommene Midder (jedes zu 3 – 4 Teilen geschnitten), 3 Pfund Aal oder 2 Pfund geräucherter Lachs, 1/2 Pfund Saucissen und 1 1/2 Pfund gehacktes Fleisch zu Escalopps nötig sein
Da der Gemüsegang einer der ersten Gänge und besondere für Herren der Hauptgang ist und sich nicht berechnen lässt, welche Beilage der andern vorgezogen wird, so dürfte nicht wohl weniger genommen werden - Braten: sei es Ochsen-, Kalb-, Hammel- oder Lammfleisch, rechne man, wenn der Braten das Hauptgericht ist, für jede Person 1 Pfund, die Knochen eingerechnet. Da es nicht passend sein würde, den Braten bis auf den Rest zu tranchieren, so kann man selbst bei mehreren Schüsseln nicht wohl weniger nehmen
- Puterhahn: Wenn derselbe recht groß und gefüllt ist und das Hauptgericht sein soll, so würde man auf 10 – 12 Personen bei mehreren Gerichten, aber besonders wenn 2 Braten gegeben werden, bis zu 18 Personen rechnen können.
- Puterhenne für 8 Personen
- Kapaun reicht hin für 5 – 6 Personen
- Junge Hahnen (Kücken): Man rechne davon, wenn sie noch klein sind, bei einem Gericht für jede Person 1 Hähnchen, sind solche aber von mittlerer Größe, so würden für 6 Personen 4 Stück hinreichen. Wird bei mehreren Schüsseln ein zweiter Braten zu den Hähnchen gegeben, so kann man den vierten Teil weniger rechnen
- Junge Tauben: Zu einem Gericht nehme man für 4 Personen 6 Tauben, bei einer Reihenfolge von Schüsseln kann man für jede Person 1 Taube rechnen
- Gans als Hauptgericht für 8-9 Personen
- Ente für 3 Personen
- Rehziemer als Hauptgericht reicht hin für 12-14 Personen. Wird zugleich ein zweiter Braten gegeben, wobei dann schon verschiedene Schüsseln vorangegangen, so würde solches für 18-20 Personen genug sein
- Hirschkeule für 8-9 Personen, mit einem zweiten Braten gegeben würde dieselbe für 15-16 Personen hinreichen
- Hasenbraten für 6-8 Personen
- Wildschweinskopf für eine Herren und Damengesellschaft bei einer Reihenfolge von Schüsseln für 20-25 Personen
- Krammetsvögel: Für Herren nehme man bei einem Hauptgericht für jede Person 3-4, für Damen 2 Vögel (4 Stück zu einem Bund)
- Beefsteaks mit Kartoffeln als ein Gericht, oder Kotelettes als Beilage zu Gemüse, für jede Person 1 Pfund, sonst weniger
- Ochsenzunge zu Ragout mit Fleisch oder Weißbrotklößchen als Hauptgericht für 8-10 Personen
- Wein: zur Schaumsauce zu Puddings für 12 Personen 1/2 Maß; zu roter oder weißer Weinsauce 3/4 Maß
Text von 1858